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Unverfallbarkeit
Unverfallbarkeit – Altervorsorge zum Mitnehmen
Natürlich dauert ein Arbeitsverhältnis nicht immer bis zum Beginn der Rente. Der – häufig sogar mehrfache – Wechsel des Arbeitgebers gehört heute zu den meisten „Arbeitsbiographien“ dazu. Was also passiert, wenn Sie bei Medtronic ausscheiden?
Basiskonto
Sie behalten Ihre Ansprüche aus FOR FUTURE auch bei Verlassen des Unternehmens (unverfallbare Anwartschaft), wenn Sie zum Zeitpunkt des Ausscheidens
  die Versorgungszusage mindestens 5 Jahre bestanden hat und Sie
  das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Die Leistung aus FOR FUTURE steht Ihnen (bzw. Ihren Hinterbliebenen) beim Eintritt in den Ruhestand, im Fall der Invalidität oder im Todesfall, und zwar der Stand Ihres Kontos plus Garantiezinsen plus ggf. darüber hinausgehende Erträge. Und: Wenn Sie vorzeitig ausscheiden, gibt es keine Zurechnung im Fall der Invalidität bzw. keine zusätzliche Todesfallleistung. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine unverfallbare Anwartschaft nicht, verfallen die Ansprüche aus dem Basiskonto.
 
Unverfallbare Anwartschaft
Die gesetzlichen Regelungen zur Unverfallbarkeit wurden zum 1. Januar 2009 geändert: Das Mindestalter wurde von 30 Jahre auf 25 Jahre gesenkt. Wir haben sofort auf diese Änderung reagiert und auch bei FOR FUTURE die Unverfallbarkeit entsprechend angepasst - für alle Mitarbeiter. Damit profitieren auch Mitarbeiter, die vor diesem Stichtag bei Medtronic eingetreten sind, von der neuen Regelung. Und Medtronic bietet Ihnen mit FOR FUTURE eine Altersvorsorge, die besser als der Markt ist.
 
Aufbaukonto
Anwartschaften, die auf Ihren eigenen Beiträgen beruhen, werden stets sofort unverfallbar. Die Auszahlung erfolgt nach den gleichen Regeln wie beim Basiskonto.